Die Geschichte der LBG

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Die Idee des genossenschaftlichen Wohnens

Es gibt in Deutschland ungefähr 2000 Wohnungsgenossenschaften, die über 2 Millionen Wohnungen besitzen und insgesamt etwa 3 Millionen Mitglieder haben.

Die Genossenschaftsidee ist über 100 Jahre alt und beruht auf drei Grundsätzen:

  • Selbsthilfe
  • Selbstverwaltung
  • Selbstverantwortung

Genossenschaften sind Selbsthilfegemeinschaften. Sie dienen dem Zweck die eigenen Mitglieder zu fördern. Somit unterscheiden sie sich von anderen Unternehmensformen dadurch, dass sie nicht nur günstige Wohnungen anbieten, sondern auch Ihren Mitgliedern ein Mitbestimmungsrecht, Sicherheit und Gemeinschaft offerieren.

Mitglied in der Genossenschaft kann grundsätzlich jeder werden. Dazu müssen Genossenschaftsanteile erworben werden, die dem Mitglied nach Auszug zurückerstattet werden. Dafür muss bei einer Genossenschaft keine Kaution oder Provision gezahlt werden. Durch den Erwerb der Genossenschaftsanteile wird das Eigenkapital der Genossenschaft erhöht, so können Genossenschaften ihren Mitgliedern dauerhaft gute Wohnqualität bieten.

Mitgliedschaft und Anteile

Bei der Anmietung einer Wohnung ist der Erwerb der Mitgliedschaft bei der LBG erforderlich.

Der Beitritt zur Genossenschaft erfolgt durch den Erwerb von fünf Genossenschaftsanteilen zu je 160,- Euro. Die Genossenschaftsanteile sind bei Vertragsabschluss einzuzahlen. Für jedes volle Geschäftsjahr erhalten die Mitglieder eine Dividende von 4% ausbezahlt. Es können auch freiwillige Anteile übernommen werden. Jedes Mitglied kann derzeit maximal zehn Genossenschaftsanteile übernehmen.

Nicole Luger-Fritz

Vermietungsmanagement
Miet- und Mitgliederverwaltung

0711 120319-12
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